Als die Beschuldigten mit dem Beschwerdeführer die Örtlichkeiten verlassen hätten, habe sich dieser allmählich beruhigt. 3.2. Die Staatsanwaltschaft Region Emmental-Oberaargau führt wegen des Vorfalls eine Untersuchung gegen den Beschwerdeführer wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Hinderung einer Amtshandlung. Mit Strafanzeige vom 5. Juli 2019 wirft der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin F.________, den Beschuldigten vor, sich der Körperverletzung, des Amtsmissbrauchs, der Beschimpfung und der Sachbeschädigung schuldig gemacht zu haben