Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger E.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwältin F.________, am 6. Mai 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein mit den folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung vom 26. April 2022 sei aufzuheben und das Verfahren sei zwecks Anklageerhebung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Der Vorinstanz sei die Weisung zu erteilen, entsprechend den Beweisanträgen des Privatklägers vom 30. Juni 2022 folgende Verfahrenshandlungen vorzunehmen: