237 StPO angeordnet werden können. 6.5 Solange die Hauptverhandlung innerhalb der sechsmonatigen Sicherheitshaft durchgeführt wird, erweist sich die Anordnung derselben unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit (auch in zeitlicher Hinsicht) als rechtmässig, zumal diesfalls keine Verletzung des Beschleunigungsgebots vorliegt, welche nach derzeitiger Beurteilung eine sofortige Haftentlassung notwendig machen würde. Wie es sich nach Ablauf der Dauer der sechsmonatigen Sicherheitshaft verhält, kann an dieser Stelle offengelassen werden.