dies hängt davon ab, ob und wie weit der Hauptverhandlungstermin vorverschoben wird. Soweit der Hauptverhandlungstermin während der Dauer der sechsmonatigen Sicherheitshaft durchgeführt wird, ist selbst unter der Annahme einer Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen daran zu erinnern, dass eine solche nicht zwingend zu einer Haftentlassung führt; sie führt nur dann zu einer Haftentlassung, wenn sie derart gravierend ist, dass deshalb die Rechtmässigkeit der Haft zu verneinen ist (vgl. BGE 140 IV 74 E. 3.2; 137 IV 92 E. 3.1 mit Hinweisen; Urteile des Bundesgerichts 1B_168/2022 vom 12. April 2022 E. 2.2;