13 möglichen handelte. Bereits der erste vom Regionalgericht vorgeschlagene Termin (24.-28. Oktober 2022) wäre mit Blick auf das Beschleunigungsgebot äusserst problematisch gewesen, da auch in diesem Fall zwischen der Festnahme und dem Verhandlungstermin mehr als sechs Monate gelegen hätten. Entscheidend ist einzig, dass die Zeitdauer zwischen der Festnahme und der Hauptverhandlung zu lange ist, ohne dass hierfür eine nachvollziehbare Begründung vorläge.