Dennoch werden zwischen seiner Festnahme und der Hauptverhandlung rund 11 Monate liegen. Damit bei einer solchen Zeitdauer nach der erwähnten Rechtsprechung keine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen vorläge, müsste es sich um einen besonders schwierigen oder komplexen Straffall handeln. Dies ist indes weder ersichtlich noch vom Regionalgericht in dessen Stellungnahme vom 20. Mai 2022 behauptet worden.