10 auch der EL Fall, der den Vergewaltigungsvorwurf untersucht, am 14. Oktober 2020 telefonischen Kontakt mit dem Beschwerdeführer. Hinzu kommt, dass die ersten Auswertungen des Mobiltelefons des Beschwerdeführers ergeben haben, dass das Mobiltelefon bereits am 15. Oktober 2020 in der Türkei eingeloggt war (vgl. dazu den Berichtsrapport Regionalpolizei Seeland-Berner Jura vom 9. Mai 2022, bei den Akten des Beschwerdeverfahrens BK 22 203).