Mithin war der konkrete Aufenthaltsort nach seiner Abreise unbekannt. 5.6.6 Des Weiteren geht aus den Akten hervor, dass F.________ am 14. Oktober 2020, dem Tag, an dem die Anzeige gegen ihren Vater wegen Vergewaltigung erstattet wurde, durch die Polizei angewiesen wurde, ihren Vater telefonisch zu kontaktieren, damit dieser an sein Domizil komme. Das entsprechende Gespräch wurde abrupt beendet; angeblich war der Akku des Beschwerdeführers leer (Protokoll der Hafteröffnung vom 7. Januar 2022, Z. 211 ff. und Z. 218). Gemäss Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vom 9. Mai 2022 im Beschwerdeverfahren BK 22 203 hatte