9 Z. 295). Vor diesem Hintergrund ist unklar, ob die Mietzinse tatsächlich fortlaufend mit im Ausland verdientem Geld bezahlt wurden. 5.6.3 Nach Aussage des Beschwerdeführers befindet sich seine «Existenz» in der Q.________ (Ort) Wohnung (Protokoll der Hafteröffnung vom 19. April 2022, S. 3, Z. 31 f.). So befänden sich dort die Ordner mit der im hängigen Zivilverfahren benötigten Buchhaltung (a.a.O., Z. 31 f.; Protokoll der Hafteröffnung vom 7. Januar 2022, Z. 297 ff.