er habe Geld verdienen wollen, um den Mietzins bezahlen zu können (Protokoll der Hafteröffnung vom 19. April 2022, S. 3, Z. 13 f.). Dem ist entgegenzuhalten, dass er unmittelbar nach seiner Festnahme, anlässlich der Hafteröffnung vom 7. Januar 2022, ausgesagt hatte, dass er die Miete für die Wohnung vorausbezahlt habe, jetzt aber ca. vier Mietzinse im Rückstand sei (Protokoll der Hafteröffnung vom 7. Januar 2022,