So ist er geschieden von E.________ (vgl. Schreiben RA L.________ vom 21.01.2022) und seine 3 Kinder (M.________, F.________ und N.________) sind in einem Alter (19, 17 und 16) indem sie ihn auch im Ausland besuchen könnten. In beruflicher Hinsicht ist der Beschuldigte ebenfalls nicht an die Schweiz gebunden; er hat keinen festen Job hier und hat gemäss eigenen Angaben vor der Abreise in die Türkei auch keine Anstellung gefunden. Seine finanziellen Verhältnisse sind zudem sehr schlecht (das Geld aus der Vereinbarung vom 19.01.2019 [recte: 11.01.2019] sei aufgebraucht, es sei alles weg) und er verfügt über vielfältige Auslanderfahrung; so soll er in Palästina