Vielmehr fällt auf, dass er 5 Tage nachdem die Vergewaltigung (anderes hängiges Verfahren) stattgefunden haben soll, die Schweiz verlassen hat ohne die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Behörden darüber zu informieren. Dies lässt keinen anderen Schluss zu, als dass der Beschuldigte am 18.10.2020 ins Ausland geflüchtet ist, weil er seine Festnahme befürchtete. Kommt hinzu, dass er dann in der Türkei via seinen Anwalt erfahren hat, dass nun im hiesigen Verfahren Anklage gegen ihn erhoben worden ist.