Der Beschuldigte hat sich demnach während zwei laufenden Strafuntersuchungen gegen ihn am 18.10.2020 ins Ausland begeben, ohne die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland darüber zu informieren. Dabei wusste er ganz genau, dass das beide Strafverfahren gegen ihn noch nicht erledigt waren, war er doch im anderen hängigen Verfahren noch gar nicht befragt worden (sein Anwalt informierte die Polizei diesbezüglich, dass er nicht zur Einvernahme erscheinen könne, weil er momentan abwesend sei) und erhielt er doch bis zu diesem Zeitpunkt im hiesigen Verfahren weder eine Einstel-