Gemäss Ausführungen des Beschuldigten in der Hafteinvernahme vom 19.04.2022 verliess er am 18.10.2020 die Schweiz Richtung Türkei (Istanbul) und kehrte am 05.01.2022 von dort zurück, wobei er am Flughafen Genf verhaftet wurde. Dies weil er von der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland im Oktober 2020 im anderen hängigen Verfahren im Ripol zur Verhaftung ausgeschrieben worden war (vgl. Entscheid ZMG vom 08.01.2022, S. 3)