Mit Entscheid vom 14. April 2022 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis am 3. Juli 2022, wogegen am 29. April 2022 Beschwerde erhoben wurde (ARR 22 136). Mit Beschluss vom 18. Mai 2022 wies die Beschwerdekammer die Beschwerde ab, wobei sie den dringenden Tatverdacht der Vergewaltigung sowie die Haftgründe der Kollusionsund der Fluchtgefahr nach wie vor bejahte (BK 22 203). Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.