Soweit es sich bei den Vorwürfen um Offizialdelikte handelt, werden diese dennoch von Amtes wegen zu beurteilen sein. Der Beschwerdeführer bestreitet sämtliche Vorwürfe (vgl. dazu auch die persönliche Eingabe vom 12. Mai 2022 inkl. Beilagen). 3.2 Aktenkundig ist zudem, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Strafverfahrens BJS 20 22363 eine Untersuchung wegen Vergewaltigung gegen den Beschwerdeführer führt. Nachdem in diesem Verfahren am 14. Oktober 2020 Anzeige erstattet worden war, erliess die Staatsanwaltschaft am 15. Oktober 2020 einen Haftbefehl.