1 Anklageschrift), sie bedroht (vgl. Anklageschrift, Ziff. 9.1, 9.2, 9.3, 9.5 und 9.7) und verleumdet (vgl. Anklageschrift, Ziff. 13.1.1) zu haben. Gegenüber seiner Tochter F.________ soll er ebenfalls handgreiflich (vgl. Anklageschrift, Ziff. 2.1 und 2.2) geworden sein. Die Exfrau und die Tochter haben sich zwischenzeitlich als Straf- und Zivilklägerinnen aus dem Verfahren zurückgezogen (Stellungnahme des Regionalgerichts vom 20. Mai 2022; vgl. auch Protokoll der Hafteröffnung vom 19. April 2022 S. 5 Z. 6 ff.). Soweit es sich bei den Vorwürfen um Offizialdelikte handelt, werden diese dennoch von Amtes wegen zu beurteilen sein.