3. 3.1 Gemäss Anklageschrift werden dem Beschwerdeführer diverse Verbrechen (schwere Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Veruntreuung, Diebstahl etc.) und Vergehen (einfache Körperverletzung, Drohung, Hausfriedensbruch etc.) vorgeworfen. Diese Delikte betreffen in erster Linie Auseinandersetzungen mit seiner früheren Geschäftspartnerin, D.________, und mit seiner Exfrau, E.________, (nachfolgend: Exfrau) bzw. seiner Tochter, F.________ (nachfolgend: F.________). Betreffend die Vorwürfe von D.________ geht aus der Anklageschrift hervor, dass der Beschwerdeführer und D.________ Miteigentümer der Liegenschaften G.__