Die Stellungnahme des Regionalgerichts vom 20. Mai 2022 wurde den Parteien mit Verfügung vom 23. Mai 2022 zugestellt. Gleichzeitig wurde den Parteien Frist zum Einreichen von abschliessenden Bemerkungen angesetzt, worauf die Staatsanwaltschaft am 24. Mai 2022 eine Stellungnahme einreichte. Darüber hinaus gingen innert Frist keine weiteren Bemerkungen ein.