Gleichentags übermittelte das Regionalgericht die der Vorinstanz in Zusammenhang mit dem Antrag auf Sicherheitshaft zur Verfügung gestellten Unterlagen. Die Staatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme vom 13. Mai 2022 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, wobei sie auf die bisherigen Anträge in den Stellungnahmen vom 14. und 21. April 2022 und die ergangenen Entscheide verwies. 1.3