4 nen Monat nach Kenntnisnahme von der Zusammensetzung des Gerichts bzw. zwei Tage vor der Hauptverhandlung vom 5./6. Mai 2022 geltend gemacht hat. Das Ausstandsgesuch ist damit offensichtlich verspätet erfolgt. 3.4 In Anbetracht der oben angeführten Rechtsprechung (E. 2) wäre dem Ausstandsgesuch somit nur dann Erfolg beschieden, wenn der geltend gemachte Befangenheitsgrund offensichtlich wäre. Dass ein solcher vorliegen würde, wird vom Gesuchsteller nicht vorgebracht.