3 werde. Alsdann sei mit Verfügung vom 24. März 2022 mitgeteilt worden, dass anstelle von Fachrichter I.________ der Gesuchsgegner 2 an der Hauptverhandlung vom 5./6. Mai 2022 teilnehmen werde. Die Verteidigung habe daher mindestens seit Ende März Kenntnis von der Zusammensetzung des Jugendgerichts anlässlich der Hauptverhandlung JG 21 81 gehabt. Dass die Verteidigung erst einen Monat später einen Ausstandsgrund geltend mache, verstosse gegen Treu und Glauben und sei rechtsmissbräuchlich.