lers festgestellt, weswegen ihnen in den betreffenden Anklagepunkten kein Entscheidungsspielraum bei der Sachverhaltsfeststellung mehr zustehe. So hätten sich die beiden in der ersten Befassung bereits zu den entsprechenden Fragen ausgesprochen. 3.2 Die Gesuchsgegnerin 1 hält dem entgegen, dass den Parteien die Zusammensetzung des Jugendgerichts für die Hauptverhandlung im Verfahren JG 21 81 bereits mit Vorladung vom 18. Januar 2022 mitgeteilt worden sei.