1.5 Mit Verfügung vom 3. Mai 2022 nahm die Gesuchsgegnerin 1 zum Ausstandsgesuch des Gesuchstellers Stellung und beantragte dessen Abweisung; gleichzeitig leitete sie das Ausstandsgesuch an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Mit Eingabe vom 5. Mai 2022 (Posteingang: 5. Mai 2022) nahm der Gesuchsgegner 2 zum Ausstandsgesuch Stellung, wobei er ebenfalls die Abweisung des Gesuchs verlangte. 1.6 Mit Verfügung vom 9. Mai 2022 nahm und gab die Verfahrensleitung der Be-