Drohung gegen Behörden und Beamte (mehrfach begangen), Führens eines Motorfahrzeugs (Motorfahrrad) ohne den erforderlichen Führerausweis, Führens eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand (Alkohol), Entwendung eines Motorfahrzeuges (Motorfahrrad) zum Gebrauch, Fahrens ohne gütlichen Fahrausweis oder anderen Berechtigungen (Verfahren JG 21 81). 1.2 Mit Verfügung vom 4. Januar 2022 trat die Verfahrensleitung des Jugendgerichts, Jugendgerichtspräsidentin C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin 1), auf die Anklage ein und trennte in Anwendung von Art.