entspricht. Bei der Festsetzung des gebotenen Zeitaufwands sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses zu berücksichtigen. Auslagen und Mehrwertsteuer werden zusätzlich entschädigt. Wie das Bundesgericht jüngst in Erinnerung gerufen hat, stellt die Errichtung einer amtlichen (notwendigen) Verteidigung für das Hauptverfahren jedoch keinen Blankoscheck («blanc-seing») dar, um auf Staatskosten Beschwerde zu führen (Urteil des Bundesgerichts 1B_516/2020 vom 3. November 2021 E. 5.1 mit Hinweisen).