Diesen Antrag wies die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 29. April 2022 ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 4. Mai 2022 (Posteingang: 5. Mai 2022) Beschwerde und beantragte, die Verfügung vom 29. April 2022 im Strafverfahren BJS 20 14666 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, ein fachpsychiatrisches Obergutachten über den Beschwerdeführer in Auftrag zu geben. Dies unter Kos- ten- und Entschädigungsfolge.