16 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 3'000.00 (Gebühr), trägt der Kanton Bern. 3. Die Entschädigung der amtlichen Vertreterin des Verurteilten, Rechtsanwältin B.________, wird für das vorliegende Beschwerdeverfahren wie folgt bestimmt.