Dem ist nach dem Gesagten zu entgegnen, dass der Verurteilte innerhalb der verlängerten und sich ihrem Ende nähernden Bewährungsfrist von 4 ½ Jahren bisher nicht rückfällig geworden ist, weshalb nicht behauptet werden kann, die The- rapie- und Bewährungshilfebemühungen seien vollends ins Leere gelaufen. Es kann wie gesehen zudem von einer zumindest leicht verbesserten Legalprognose gesprochen werden. Der Therapeut hat selbst die Weiterführung der ambulanten Therapie empfohlen und auch der letzte Berichtsrapport der BVD zeichnet ein positives Bild.