275 BK 22 208). Der Verurteilte teilte bereits am 11. April 2022 mit, dass er nicht bereit sei, dort zu arbeiten, und erschien in der Folge ab dem 12. April 2022 angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit. Der Verurteilte konnte zum betreffenden Zeitpunkt nicht wissen, dass der Entscheid betreffend den Widerruf im schriftlichen Verfahren am 19. April 2022 ergehen würde.