Auch die Motivation, welche der Verurteilte ausstrahlt, hat sich zweifellos verbessert, obschon unklar erscheint, ob dahinter tatsächlich eine Verbesserung der Grundeinstellung steht. Mit ersten neuerlichen Gehversuchen in der Arbeitswelt sind umgekehrt erste Rückschläge einhergegangen. Der Verurteilte ist weiterhin von der Sozialhilfe abhängig und scheint keinen geregelten Alltag zu haben, was mit einem gewissen Risiko einhergeht, dass er wieder Vermögensdelikte begehen könnte. Die risikoerhöhenden Faktoren bestehen teilweise noch.