Hinzu kommt eine gewisse Nachreifung, welche sich etwa darin ausdrückt, dass der Verurteilte allem Anschein nach nicht mehr übermässig Videospiele konsumiert und allgemein eine Verbesserung der persönlichen Verhältnisse erzielt werden konnte, auch wenn deren tatsächliches Ausmass nicht mit Sicherheit bestimmt werden kann. Immerhin kann eine Verschlechterung der persönlichen Verhältnisse ausgeschlossen werden. Auch die Motivation, welche der Verurteilte ausstrahlt, hat sich zweifellos verbessert, obschon unklar erscheint, ob dahinter tatsächlich eine Verbesserung der Grundeinstellung steht.