vom 19. April bis zum 18. Mai 2022 krankgeschrieben wurde (ohne dass Dr. K.________ den Verurteilten zu Gesicht bekommen hätte) und der Verurteilte gegenüber Dr. K.________ am 9. Juni 2022 glaubhaft seine Arbeitsunfähigkeit darlegen konnte, woraufhin er erneut zu 100% krankgeschrieben wurde. Diagnostiziert wurde eine posttraumatische Belastungsstörung (ICD-10F43.1), eine depressive Episode, aktuell leichtgradig (ICD-10: F.32.0), Gewalterlebnisse in der Kindheit