Dies war augenscheinlich der Auslöser dafür, dass der Verurteilte im April 2022 innerhalb der F.________ die Abteilung wechseln musste. Hinzu kam seine – zeitlich damit einhergehende – Arbeitsunfähigkeit und die Verschlechterung des Gesundheitszustands, welche der Verurteilte gegenüber dem Therapeuten mit einem Beziehungsabbruch (am Arbeitsplatz) in Verbindung brachte (pag. 307 BK 22 208). Dem aktuellen Therapieverlaufsbericht ist zu entnehmen, dass der Verurteilte von Dr. K.________ vom 19. April bis zum 18. Mai 2022 krankgeschrieben wurde (ohne dass Dr. K.______