Demgegenüber sind aber von Februar bis April 2022 mindestens drei Vorfälle aktenkundig, bei welchen er Frauen (nie physisch oder übergriffig, sondern durch ungewollte Anbahnungsversuche) zu nahegekommen war. Er begründete dies anlässlich seiner Einvernahme damit, dass es sich dabei (wohl: Gefühle für eine Mitarbeiterin) um eine neue Situation gehandelt habe, nachdem er 10 Jahre mit Gamen verbracht habe (pag. 339 Z. 33 ff.). Dies war augenscheinlich der Auslöser dafür, dass der Verurteilte im April 2022 innerhalb der F.________ die Abteilung wechseln musste.