Aus Sicht des Therapeuten besitzt der Verurteilte die kognitiven Fähigkeiten und motivationalen Voraussetzungen, um eine Lehrstelle im ersten Arbeitsmarkt zu erlangen. Voraussetzung dafür sei jedoch weiterhin eine Stabilisierung des psychischen Allgemeinzustands mit Initiative und Compliance des Patienten, wobei als Stütze weiterhin die Installation einer antidepressiven Medikation sowie wöchentliche Termine empfohlen würden (pag. 309 f. BK 22 208). Ambivalent zu werten ist die Wohnsituation des Beschwerdeführers.