162 BK 22 208). Positiv zu werten sind diesbezüglich (persönliche Entwicklung) auch die Therapieverlaufsberichte 3 und 4 vom 11. Januar 2022 resp. 18. August 2022. So wurde zuletzt im Therapieverlaufsbericht 4 resümiert, die Persönlichkeitsentwicklung und die Förderung der Eigenverantwortung des Verurteilten hätten innerhalb des letzten halben Jahres weiter vorangetrieben werden können. Er habe trotz seiner depressiven Verstimmung mittleren Grades der Variante des stationären Aufenthaltes entgegengewirkt und mehr Initiative beim Thema Psychohygiene, Selbstfürsorge und Stressverarbeitungsstrategien gezeigt.