BK 22 208). Die BVD haben in ihrem Bericht vom 10. August 2022 treffend zusammengefasst, dass der Beschwerdeführer sich einerseits verletzlich, andererseits in Bezug auf mögliche künftige berufliche Tätigkeiten und Ausbildungen selbstüberzeugt zeige, es ihm aber («noch») nicht gelinge, seine Zukunftspläne umzusetzen, wofür es in den Akten zahlreiche Hinweise gibt. Seine Kooperation mit den BVD wurde allerdings gelobt und es wurde als positiv wahrgenommen, dass der Kleidungsstil des Verurteilten nun adäquater sei und er stets freundlich und respektvoll erscheine (pag. 162 BK 22 208).