__ seien zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Entscheids optimistisch gewesen. Man könne nicht nur auf den Bericht des FPD von 2020 abstellen, in dem eine negative Legalprognose gestellt worden sei. Der Verurteilte habe sich auf seine Therapie eingelassen, die Medikamente genommen und gemerkt, dass ihm diese helfen würden. Die BVD gingen davon aus, dass die Arbeitssituation des Verurteilten beim erstinstanzlichen Entscheid massgeblich gewesen sei.