Ohne Strafe werde es nur noch abwärtsgehen. Seine Probleme seien noch am genau gleichen Ort wie zum Zeitpunkt der Anlasstaten. Das zeige, dass die Rückfallgefahr genau gleich hoch sei. Heute bleibe nur noch der Wiederruf der Freiheitsstrafe. Auch das gebe eine Struktur. 4.8 Die Vertreterin des Verurteilten brachte demgegenüber vor, die BVD zeigten nicht auf, inwiefern der angefochtene Entscheid zu dem Zeitpunkt falsch gewesen sei, sondern sie machten lediglich neue Entwicklungen geltend. Daher sei der Verurteilte davon überzeugt, dass das erstinstanzliche Urteil korrekt gewesen sei.