Der Vollzug der Freiheitsstrafe werde besser wirken als die Weiterführung der Therapie. 4.7 Die Generalstaatsanwaltschaft machte geltend, sobald das Verfahren abgeschlossen sei, werde sich der Verurteilte nicht mehr bemühen – es sei über Jahre bei einem Lippenbekenntnis geblieben. Er hätte am 8. August 2022 wieder mit der Arbeit anfangen können, dort sei er jedoch lediglich zum Erstgespräch gegangen und habe dann wieder abgebrochen. Der Verurteilte habe mehrere letzte Warnungen bekommen; es bleibe nur der Druck der Freiheitsstrafe. Ohne Strafe werde es nur noch abwärtsgehen.