Aber es gehe nicht darum, dass man die Deliktssituation aufarbeite. Im Therapieverlaufsbericht vom 1. November 2022 stehe, dass sich die Prognose verschlechtere, wenn die stabilisierenden Faktoren nicht da seien. Die Rückfallgefahr sei vergleichbar mit derjenigen im Jahr 2018 und gross. Das gehe auch aus dem Therapiebericht des FPD vom 11. Februar 2020 hervor. Das Fortbestehen der Bewährungshilfe sei nicht geeignet, die Prognose zu verbessern. Die Therapie lasse sich nur damit rechtfertigen, dass sich der Verurteilte dermassen anpassen könne, dass es nicht mehr zu den Anlassdelikten komme.