phil.-hum. E.________ sei wie viele seiner Berufskollegen der Versuchung erlegen, die Flashbacks des Beschwerdeführers mit einer Belastungssituation in Verbindung zu bringen bzw. zu verwechseln (mit Verweis auf BGE 142 IV 342). Wenn man «Mode-Diagnose» und «PTBS» google, komme man genau auf diese Resultate. Betreffend die Rückfallgefahr könne man sagen, dass mit dem Verurteilten therapeutisch viel gemacht worden sei. Das Problem sei aber, dass nichts davon deliktsrelevant sei. Der Verurteilte mache zwar eine psychiatrische Behandlung. Aber es gehe nicht darum, dass man die Deliktssituation aufarbeite.