Er habe das Problem betreffend die Belästigung am Arbeitsplatz so gelöst, dass er nicht mehr hingegangen sei. Es werde nun die Diagnose gestellt, der Verurteilte leide unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, depressiven Episoden, Gewalterlebnissen und einem Familienzerwürfnis. Das sei eine andere Situation als bisher, wo man von einem Verdacht auf Persönlichkeitsstörung mit dissozialen, emotional instabilen und unreifen Anteilen ausgegangen sei. Ein kurzer Blick ins ICD:10 zeige, dass beim Verurteilten in seinem Lebenslauf ein belastendes Ereignis grossen Ausmasses oder längerer Dauer fehle. Lic. phil.-hum.