Aktuell präsentiere sich die Situation so, dass der Verurteilte seit dem 19. April 2022 und bis am 18. Mai 2022 krankgeschrieben sei. Damit gehe er nicht mehr zur Arbeit, besuche die Therapie nicht mehr und verzichte auf die Bewährungshilfe, womit er über keine für ihn legalprognostisch günstige Tagesstruktur mehr verfüge. 4.6 Vorbringen anlässlich der mündlichen Verhandlung Anlässlich der mündlichen Verhandlung machten die BVD geltend, man habe bei der Verlängerung der Bewährungsfrist von der letzten Chance gesprochen.