Infolge der zwischenzeitlich eingetretenen strukturellen Veränderungen – insbesondere des Arbeitseinsatzes bei der F.________ und der Bereitschaft des Verurteilten, mit der Bewährungshilfe und dem Therapeuten zusammenzuarbeiten – ist daher trotz wiederholter Missachtung der Weisungen von einer im Vergleich zum Urteilszeitpunkt günstigeren Legalprognose auszugehen. Es ist allerdings zu hoffen, dass die seit Einleitung des zweiten Widerrufsverfahrens vom Verurteilten an den Tag geleg-