4.4 Im zweiten Widerrufsverfahren PEN 21 350 hielt das Regionalgericht in seinem Entscheid vom 19. April 2022 fest was folgt (a.a.O E. C.9): Die BVD, der behandelnde Therapeut, lic. phil.-hum. E.________, sowie die Integrationsberaterin des Verurteilten im Arbeitsprogramm der F.________, J.________, können die von der Verteidigung beschriebene «erfreuliche» Entwicklung bestätigen.