_ hervor, dass der Verurteilte mittlerweile seine (monatlichen) Termine bei der Bewährungshilfe wahrnimmt und die Therapiestunden bei lic. phil.-hum. E.________ seit Eröffnung des Widerrufsverfahrens besucht, sich mithin seit der Einleitung des Widerrufsverfahrens an die Weisungen hält.