BK 208) wird nunmehr zu den Therapiestunden ausgeführt, der Verurteilte habe seit dem 11. Januar 2022 weitere 19 Einzelgespräche wahrgenommen. Seit Behandlungsbeginn am 9. November 2020 hätten somit insgesamt bisher 41 Einzelgespräche mit dem Patienten stattgefunden. Im Juni 2022 habe zudem auf Wunsch der Mutter des Patienten und mit Einverständnis des Patienten ein Gespräch mit der Mutter ohne Anwesenheit des Patienten stattgefunden. Die therapeutische Beziehung zum Patienten habe innerhalb der letzten Monate weiter gefestigt und die inhaltliche therapeutische Arbeit vorangetrieben werden können.