Die wichtigsten Voraussetzungen für eine dauerhafte Veränderung des Problemverhaltens, Problemeinsicht des Patienten (Krankheitseinsicht) und Wille zur Veränderung, seien nun klar erkennbar und stimmten hoffnungsvoll, dass die Rückfallgefährdung je länger je kleiner werden könne. Die Aufrechterhaltung der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung werde weiterhin empfohlen. 3.8 Im «Therapieverlaufsbericht 4» vom 18. August 2022 (pag. 305 ff. BK 208) wird nunmehr zu den Therapiestunden ausgeführt, der Verurteilte habe seit dem 11. Januar 2022 weitere 19 Einzelgespräche wahrgenommen.